Zurück zur Startseite
Zählgemeinschaft in der BVV Neukölln

Bezirksvorstand DIE LINKE Neukölln zur Aufkündigung der Zählgemeinschaft von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei DIE LINKE in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung

1. Der Bezirksvorstand nimmt zur Kenntnis, dass die Neuköllner SPD die Zählgemeinschaft mit Bündnis 90/Die Grünen und damit faktisch auch mit der Partei DIE LINKE aufgekündigt und so de facto den Wahlkampf eröffnet hat.

2. Der Bezirksvorstand bedauert, dass zwischen den drei Fraktionen der Zählgemeinschaft in der Neuköllner BVV keine Einigung hinsichtlich der Positionierung zu rechtsextremer Gewalt im Bezirk erzielt werden konnte.

3. Der Bezirksvorstand bekräftigt, dass er abstrakte Diskussionen über politische Gewalt und die Gleichsetzung von Rechts und Links für historisch falsch und politisch kontraproduktiv hält.

4. Der Bezirksvorstand stellt fest, dass mit der Aufkündigung der Zählgemeinschaft durch die Neuköllner SPD die Zählgemeinschaftsvereinbarung, die im Jahr 2006 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei DIE LINKE geschlossen wurde, nicht mehr bindend ist.

5. Der Bezirksvorstand schlägt der Fraktion DIE LINKE in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung vor, fortan als eigenständige, kämpferische Oppositionskraft die Interessen unserer Wählerinnen und Wähler zu vertreten.

6. Der Bezirksvorstand betrachtet als politische Grundlage für die politische Arbeit der Fraktion DIE LINKE in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung das Kommunalwahlprogramm, mit dem die Linkspartei.PDS im Jahr 2006 zur Wahl angetreten ist, sowie die seit Gründung der Partei DIE LINKE auf Landes- und Bundesebene verabschiedeten Programme.

7. Der Bezirksvorstand schlägt der Fraktion DIE LINKE in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung vor, in der restlichen Legislaturperiode der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung nur dort punktuell mit anderen Fraktionen zusammenzuarbeiten, wo diese Zusammenarbeit der Realisierung unserer politischen Ziele dient.

8. Der Bezirksvorstand wird diese Position der nächsten Mitgliederversammlung zur Debatte und Beschlussfassung vorlegen.

Beschluss vom 4. März 2010