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02.04.2008

Die Berliner Polizei verbessern

Einreicherin: Basisorganisation Neuköllner Norden (bo.nn)

Wir – DIE LINKE.Berlin – sind uns der Situation der operativen Exekutive im bürgerlichen Rechtsstaat und der problematischen Merkmale, die eine polizeiliche Alltagskultur mit sich bringen, bewusst. Um problematischen Einstellungsmustern entgegenzuwirken, mehr Transparenz in die Polizeitätigkeit zu bringen, dort – wie auch gesamtgesellschaftlich – demokratische Verhältnisse zu stärken und letztlich damit dem Europäischen Kodex für Polizeiethik (wie vom Ministerkomitee des Europarats an die Mitgliedsstaaten empfohlen) vollständig Geltung zu verschaffen, fordern wir Folgendes zu beschließen:

Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert Initiativen zu ergreifen, um kurzfristig

1) die individuelle Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen (insbesondere der Bereitschaftspolizei) einzuführen;

2) im Land Berlin eine Statistik zu polizeilichem Gewaltmissbrauch, insbesondere zu rassistisch motiviertem Gewaltmissbrauch durch PolizistInnen, einzuführen und darüber hinaus eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer einheitlichen bundesweiten statistischen Erfassung von polizeilichem Gewaltmissbrauch in die Wege zu leiten;

3) im Land Berlin eine unabhängige Untersuchungskommission für Fälle von straftatbestandsrelevanter Polizeigewalt ins Leben zu rufen und darüber hinaus eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel in die Wege zu leiten, solche unabhängigen Untersuchungskommissionen für die BeamtInnen im Polizeidienst in allen 16 Bundesländern einzurichten;

4) spätestens im Dezember diesen Jahres dem Landesverband über die Initiativen zur Umsetzung bzw. die Umsetzung der Forderungen unter 1-3 ausführlich zu berichten.

 

BEGRÜNDUNG:


zu 1) individuelle Kennzeichnungspflicht

Am 19. September 2001 wurde vom Ministerkomitee des Europarats ein Europäischer Kodex für Polizeiethik (EUROPEAN CODE OF POLICE ETHICS) verabschiedet, der eine Selbstverpflichtung für alle Mitgliedstaaten des Europarats darstellt. Zentral sind zwei Regeln im Europäischen Kodex für Polizeiethik:

"16. BeamtInnen mit Polizeibefugnissen sind auf allen Rangstufen persönlich verantwortlich und rechenschaftspflichtig für ihr eigenes Tun und Unterlassen oder für ihre Anweisungen an Untergebene. (...)

45. BeamtInnen mit Polizeibefugnissen sind während Einsätzen gewöhnlich in der Lage, sich hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zur Polizei und ihrer amtlichen Identität auszuweisen."

[Dazu gehöriger Kommentar:]

“Ohne die Möglichkeit, eine/n Polizisten/in persönlich zu identifizieren, wird der Begriff der Rechenschaftspflicht aus der Perspektive der Öffentlichkeit sinnentleert.“

Die individuelle Kennzeichnung von PolizistInnen ist ein wichtiges Mittel, um individuelles Fehlverhalten nachweisen zu können und der Straflosigkeit entgegen zu wirken.

BeamtInnen mit Polizeibefugnissen, die unter dem Deckmantel der Anonymität ihrer Uniform straflos Übergriffe verüben können, konterkarieren die staatliche Verpflichtung, Menschenrechte zu schützen und Fehlverhalten zu ahnden. Kommt der Staat seiner Verpflichtung nicht nach, alles zu tun, um die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zu ermöglichen, dann begünstigt der Staat dieses Fehlverhalten und damit auch die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen seiner BeamtInnen mit Polizeibefugnissen.

Die Kennzeichnungspflicht zur individuellen Identifizierung eines/r polizeilichen Täters/in beseitigt zwar nicht falsch verstandene Solidarität unter den BeamtInnen mit Polizeibefugnissen zur Verdeckung polizeilicher Übergriffe, sie erhöht aber die Chancen der Opfer, die Verantwortlichen eines solchen Fehlverhaltens zu identifizieren.


Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass alle im Einsatz befindlichen BeamtInnen mit Polizeibefugnissen für Laien erkennbar individuell identifizierbar sind.

Der Europäische Kodex für Polizeiethik unterscheidet dabei nicht zwischen Alltagseinsätzen und Großeinsätzen. Die individuelle Identifizierung von BeamtInnen mit Polizeibefugnissen muss aber insbesondere dann gewährleistet sein, wenn in deren Aufgabenbereich die Personalienfeststellung, Durchsuchung, Festnahme oder Gewahrsamsnahme von Personen fallen.

Wenn eine namentliche Identifizierung aus Sicherheitsgründen nicht angeraten erscheint, ist es möglich, durch leicht merkbare, gut sichtbare Zahlen-, Symbol- und Buchstabenkombinationen und einem Kürzel für das Bundesland eine Identifizierung zu ermöglichen. Bei dieser Form von Identifizierung sind Familienangehörige der BeamtInnen mit Polizeibefugnissen nicht mehr und nicht weniger gefährdet, als RichterInnen und StaatsanwältInnen, die in den von ihnen geführten Straf- und Ermittlungsverfahren ebenfalls immer namentlich benannt werden.

Eine Gruppenkennzeichnungspflicht von Einsatzhundertschaften, wie sie aktuell in Berlin besteht, reicht nicht aus. Der Korpsgeist wird dadurch eher noch verstärkt, keinesfalls gegen eine/n Kollegen/in auszusagen. Die Transparenz und Nähe zu den BürgerInnen sind nur unzureichend gewährleistet. Mit der Gruppenkennzeichnung ist auch der Europäische Kodex für Polizeiethik nicht wirklich umgesetzt worden.


zu 2) Statistik zu polizeilichem Gewaltmissbrauch

Es ist seit Langem eine Forderung der Polizeiforschung, dass polizeiliches Fehlverhalten fortwährend qualitativ wie quantitativ erfasst und untersucht werden muss. Nur so lassen sich problematische Entwicklungen und subkulturelle Auswüchse in Polizeieinheiten erkennen. Einheitliche und vergleichbare Statistiken werden in Deutschland nach wie vor aber nicht geführt. Etliche BürgerInnen- und Menschenrechtsorganisationen, wie z.B. amnesty international, aber auch – und das wiederholt – der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, haben diesen Tatbestand kritisiert und bemängelt.

Wir fordern eine statistische Erfassung polizeilichen Fehlverhaltens, weil es den international an Deutschland gestellten Anforderungen zum Umgang mit Menschenrechten im eigenen Land entspricht. Außerdem wäre es hilfreich Schwachpunkte im polizeilichen Handeln, Zusammenhänge von Struktur und Handlungsoptionen, zeitnah zu erkennen um diesen entgegenwirken zu können. Unter Umständen bietet eine solche Erfassung auch die Möglichkeit, Vorwürfe über polizeiliches Fehlverhalten transparent und offen nachvollziehbar zu entkräften.

Aber auch Organisationen, wie "reach out", die auch Opfer von Polizeigewalt betreuen – hier insbesondere Opfer rassistisch motivierter Übergriffe -, fordern seit vielen Jahren eine systematische Erfassung von polizeilichen Übergriffen. Einige Organisationen haben in Eigeninitiative (siehe http://www.kop-berlin.de/files/chronik.pdf) mit der Dokumentation begonnen, dies kann aber eine systematische und flächendeckende Erfassung nicht ersetzen. Immer mal wieder werden in der Öffentlichkeit Fälle rassistischer Übergriffe auch von PolizeibeamtInnen gegenüber Flüchtlingen oder Asylsuchenden thematisiert – aber nach kurzer Empörung werden diese, wie es scheint, ganz schnell als Einzelfälle zu den Akten gelegt. Übergriffe passieren bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen von Flüchtlingen und Asylsuchenden, aber auch im Abschiebegewahrsam oder bei Abschiebungen. Eine systematische und dauerhafte Erfassung und Dokumentation dieser Übergriffe ist notwendig, um überhaupt ein Problembewusstsein zu schaffen und Handlungsdruck zu erzeugen.


zu 3) unabhängige Untersuchungskommission für Fälle von straftatbestandsrelevanter Polizeigewalt

Wie in der Polizeiforschung, von amnesty international und auch anderen Organisationen wiederholt konstatiert, ist exzessive Polizeigewalt und deren unzureichende Ahndung schon lange ein Thema in der BRD. Zwar gibt es bereits Kontrollmöglichkeiten (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerde), die aber angesichts der dokumentierten Defizite nicht ausreichend sind. Gerade wegen der tiefgreifenden Eingriffsrechte der Polizei in die Grundrechte der BürgerInnen ist es dringend notwendig, eine externe und unabhängige Kontrolle zu installieren.

Diese unabhängige Untersuchungskommission wäre auch die richtige Adresse für BeamtInnen, die sonst keine AnsprechpartnerInnen finden, um über erlebte Defizite in den bestehenden Strukturen zu reden.

Die Empfehlung zur Einrichtung einer Untersuchungskommission ist wiederholt von internationaler Ebene an Deutschland ergangen. Sowohl der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, als auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz haben sich entsprechend geäußert. Derartige Untersuchungskommissionen gibt es bereits in einer Reihe von Staaten (Kanada, Australien, Großbritannien, Belgien, Portugal, Österreich u.a.). In Hamburg wurde 1998 bereits einmal eine sogenannte Polizeikommission eingerichtet, die aber schon 2001 – unter dem damaligen Innensenator Schill – wieder aufgelöst wurde.

Als gutes Beispiel zur Konzeption solch einer Kommission gilt der IPCC in England & Wales. Diese Kommission steht für größtmögliche Transparenz, demokratische Offenheit und Kontrolle der BürgerInnenrechte unter Wahrung der Integrität aller(!) Beteiligten. Das ist vor allem darauf zurück zu führen, dass dort auf eine bereits mehr als 20 Jahre zurückreichende Erfahrung mit derartigen Kommissionen geblickt werden kann.


Problemanalyse/Hintergrund:

Polizei hat in einer bürgerlichen Demokratie qua der Gewaltenteilung die Aufgabe der operativen Exekutive. Hier hat sie vom Souverän (dem/der StaatsbürgerIn) das Gewaltmonopol übertragen bekommen. Daraus erwächst eine hohe Verantwortung, denn im operativen Polizeidienst wird faktisch tagtäglich in die Grundrechte der BürgerInnen eingegriffen.

Diese für sich genommen rechtlich und ethisch gerechtfertigten Anforderungen an PolizeibeamtInnen stellen in der konkreten Lebenswirklichkeit ein psychosoziales Stressmoment dar, welches eine eigene Alltagskultur befördert, die eine Tendenz zur Fehlertabuisierung und zur unbedingten Loyalität gegenüber KollegInnen erkennen lässt. Diese Loyalität steht im ständigen Spannungsverhältnis zur Integrität gegenüber Gesetzen und Vorschriften.

Die psychologische, soziologische und kriminologische Polizeiforschung hat diverse Merkmale dieser Polizeikultur herausgearbeitet (im Folgenden anhand der Forschungsergebnisse von Martin Herrnkind, Fachlehrer an der Polizeischule Malente, zusammengefaßt). Viele dieser Einstellungs- und Handlungsmuster führen zu negativen gesellschaftlichen Konsequenzen. Bspw. stellt Argwohn eine polizeiliche Handlungsmaxime dar. Dazu gehört es auch, immer den schlimmsten Fall annehmen zu müssen, ständig Verdacht zu schöpfen (wozu PolizistInnen quasi gesetzlich verpflichtet sind). Dieser Blick führt all zu oft zu einem berufsspezifischen Polizeizynismus, verstärkt so die Entfremdung von der Gesellschaft und die problematischen Solidaritätsbindungen (Korpsgeist) im statusnahen kollegialen Umfeld.

Die Struktur des Polizeiberufes führt zudem dazu, dass sich konservativ orientierte Persönlichkeiten besonders angezogen fühlen. Polizei an sich soll ja bewahren, nicht revolutionieren. Der kapitalistischen Vergesellschaftung kritisch gegenüber stehende Persönlichkeiten sind in den Polizeien eine kleine Minderheit. Diese kulturellen Tendenzen spielen besonders bei politischen Demonstrationen eine Rolle.

Diese berufsspezifischen Merkmale verdichten sich – nicht nur, aber gerade bei Demonstrationseinsätzen – zu einer Grundhaltung, die streng dualisierend wirkt. "Wir" und "die Anderen". Solche Einsätze beinhalten psychische und physische Gefahrenmomente für sich und die KollegInnen, dies verlangt nach emotionaler Sicherheit. Dabei korrespondiert die Loyalität und das Vertrauen in "statusnahe" KollegInnen (z.B. den eigenen Zug, die eigene Einsatzgruppe) mit dem Misstrauen in "statusferne".

Es gibt noch viele andere Einstellungsmuster, die mit ursächlich dafür sind, dass sich so etwas wie Korpsgeist herausbildet – eine Tatsache, die in der gesellschaftswissenschaftlichen Polizeiforschung schon seit Jahrzehnten konstatiert und analysiert wird. Korpsgeist bedeutet hierbei, dass ein latenter Drang existiert, Polizeihandeln stets und immer als korrekt zu deuten – unbedingter Zusammenhalt nach innen kombiniert mit einer "Mauer des Schweigens" nach außen.

Dieser Korpsgeist kommt insbesondere bei Polizeieinsätzen zu politischen Demonstrationen zum tragen. Der hohe Grad an Konfusion und Handlungsdynamiken, die bei solchen Einsätzen häufig vorkommen, schweißt die – ohnehin in der Berufskultur angelegt – Gefahrengemeinschaft zusätzlich zusammen.

Ein weiteres bedeutsames Phänomen rückt bei solchen Einsätzen in den Mittelpunkt: die Anonymität des Polizeihandelns. Anonymität durch den aufgesetzten Helm und die Schutzausrüstung; Anonymität durch Konfusion und die Dynamiken des Demonstrationsgeschehens, die mit dem Leerlaufen der Binnenkontrolle weiter anwächst. Menschen verhalten sich in Gruppen besonders aggressiv, wenn sie anonym bleiben und sich persönlich herausgefordert fühlen. Bezogen auf das Handeln in Polizeieinheiten hängt die Selbstkontrolle und Affektbeherrschung ganz entscheidend von der Sanktionsdrohung ab. Wenn es in Anonymität keine Sanktionsdrohung gibt, dann fehlt auch der äußere Zwang zur Disziplinierung spontaner Impulse und Affekte.

Ein wie auch immer geartetes demokratisches Problembewusstsein fehlt bis auf wenige Ausnahmen völlig. Reinhardt Mokros, Dozent an der Polizeifachschule NRW, sieht die Ursachen für unrechtmäßige Polizeigewalt in strukturellen Problemen des Apparates und in Diskursen wie die vorurteilsbeladenen Asyl- und Integrationsdebatten. Er sieht darüber hinaus auch ein Problem in der Gesetzeslage – Residenzpflicht, die AsylbewerberInnen verbietet den zugewiesenen Landkreis zu verlassen und die Fahndung nach "Illegalen" lenkten die polizeiliche Aufmerksamkeit seiner Meinung nach zwangläufig auf ethnische Merkmale.

Verkürzt kann man sagen:

Diese rassistischen Gesetze führen dazu, dass die BeamtInnen sich in ihrem rassistischen Handeln schlicht als VollstreckerInnen des "Volkswillens" fühlen, der dann auch notfalls mit Gewalt exekutiert wird.